Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für IMMOBILIENVERMITTLUNG
VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o., Poljička cesta 20A, 21000 Split, Kroatien
OIB: 07300195235 | MBS: 060290862 | Gründungsdatum: 06.02.2013
Vertreten durch den Direktor: Darijo Šarić
Genehmigung des Ministeriums: WIRD NACHGETRAGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Immobilienagentur VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o. (im Folgenden: „Vermittler“) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden: „Auftraggeber“), die mit dem Vermittler einen schriftlichen Maklervertrag abschließen.
Die AGB bilden einen integralen Bestandteil jedes Maklervertrags.

Artikel 2

Der Vermittler führt seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften der Republik Kroatien aus, insbesondere gemäß:

  • Gesetz über die Immobilienvermittlung
  • Gesetz über Obligationen
  • Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren
  • Verbraucherschutzgesetz
  • sonstigen relevanten kroatischen Rechtsnormen

Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO (EU 2016/679), Artikel 8(1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 16(1) AEUV. 

II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 3

Für diese AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:

  • Vermittler – VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o., ein registriertes Immobilienvermittlungsunternehmen mit Sitz in Split.
  • Immobilienvermittlung – alle Tätigkeiten des Vermittlers mit dem Ziel, den Auftraggeber mit einer Drittperson in Kontakt zu bringen, um Verhandlungen zu führen und einen Vertrag abzuschließen.
  • Auftraggeber – natürliche oder juristische Person, die einen Maklervertrag abschließt (Käufer, Verkäufer, Vermieter, Mieter usw.).
  • Drittperson – Person, die der Vermittler dem Auftraggeber zur Anbahnung eines Rechtsgeschäfts zuführt.
  • Immobilie – Grundstücke sowie alle dauerhaft verbundenen Bestandteile ober- oder unterhalb der Erdoberfläche gemäß kroatischem Eigentumsrecht.
  • Immobilienmakler – lizenzierter Makler, eingetragen im amtlichen Register der Kroatischen Wirtschaftskammer.
  • Maklervertrag – schriftliche Vereinbarung zwischen Vermittler und Auftraggeber über Rechte und Pflichten.
  • Maklerprovision – vereinbarte Vergütung des Vermittlers für die erbrachte Vermittlungsleistung.

III. MAKLERVERTRAG

Artikel 4

Durch den Maklervertrag verpflichtet sich der Vermittler, den Auftraggeber mit einer geeigneten Drittperson zu verbinden, während sich der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen, sofern das Rechtsgeschäft zustande kommt.

Der Maklervertrag wird für eine bestimmte Dauer abgeschlossen und kann verlängert werden. Eine schriftliche Kündigung ist mit einer Frist von 15 Tagen vor Ablauf möglich.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne berechtigten Grund, ist der Vermittler berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten gemäß gültiger Preisliste einzufordern.

Der Vermittler kann den Abschluss eines Maklervertrags ohne Angabe von Gründen ablehnen.

IV. ALLEINVERMITTLUNG

Artikel 5

Eine Alleinvermittlungsvereinbarung muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Schließt der Auftraggeber während der vereinbarten Exklusivitätsdauer ein Geschäft über einen anderen Makler oder direkt ab, hat der Vermittler Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Vermittlungskosten.

V. PFLICHTEN DES VERMITTLERS

Artikel 6

Der Vermittler verpflichtet sich:

  1. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Drittperson zu finden und den Kontakt herzustellen;
  2. den Auftraggeber über Marktpreise und relevante Marktbedingungen zu informieren;
  3. die Einsicht in Eigentumsunterlagen zu prüfen und auf eventuelle Unregelmäßigkeiten hinzuweisen;
  4. den Auftraggeber über rechtliche und steuerliche Verpflichtungen des geplanten Geschäfts aufzuklären;
  5. die Immobilie sachgerecht zu bewerben (mit Zustimmung des Auftraggebers);
  6. Besichtigungen und Präsentationen zu ermöglichen;
  7. an Verhandlungen teilzunehmen und auf den Vertragsabschluss hinzuwirken;
  8. alle Informationen über Auftraggeber und Immobilie vertraulich zu behandeln;
  9. den Auftraggeber über alle bekannten relevanten Umstände zu informieren.

VI. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Artikel 7

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  1. korrekte Informationen über die Immobilie bereitzustellen und Unterlagen zur Einsicht vorzulegen;
  2. Eigentumsnachweise sowie alle Belastungen offenzulegen;
  3. dem Vermittler und interessierten Personen die Besichtigung zu ermöglichen;
  4. Änderungen der Objektbeschreibung oder des Preises unverzüglich mitzuteilen;
  5. nach erfolgreichem Abschluss die vereinbarte Provision zu zahlen;
  6. außergewöhnliche Kosten des Vermittlers zu erstatten;
  7. schriftlich alle relevanten Änderungen mitzuteilen. 

VII. MAKLERPROVISION

Artikel 8

Die Provision richtet sich nach dem Maklervertrag, dem Gesetz über Immobilienvermittlung und der Preisliste von VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o.

Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft mit einer vom Vermittler zugeführten Drittperson abschließt.

Artikel 9

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn das abgeschlossene Rechtsgeschäft vom ursprünglich geplanten abweicht (Kauf, Tausch, Vermietung etc.), sofern der Vermittler den Kontakt hergestellt hat.

VIII. IMMOBILIENANGEBOT & PREISE

Artikel 10

Das Immobilienangebot basiert auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Der Vermittler behält sich das Recht vor, Daten zu korrigieren oder zu aktualisieren.

Alle Informationen und Angebote sind vertraulich. Preise werden in EUR angegeben.

IX. PREISLISTE DER DIENSTLEISTUNGEN & PROVISIONEN

Artikel 11

Die Provision wird als Prozentsatz des Vertragswertes oder als fester Betrag gemäß Maklervertrag berechnet.

Für Vermietungen und Verpachtungen gilt eine Provision von 100–150 % einer Monatsmiete, abhängig von der Laufzeit.

Der Vermittler ist im Mehrwertsteuersystem registriert und berechnet die gesetzliche Umsatzsteuer.

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 12

Für alle nicht durch diese AGB oder den Maklervertrag geregelten Angelegenheiten gelten die einschlägigen Gesetze der Republik Kroatien.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Amtsgericht Split, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

Diese AGB werden auf der offiziellen Website von VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o. / Croatia Villas Sales veröffentlicht.

In Kraft ab: wird nach finaler Fassung eingetragen

Für VIP HOLIDAY BOOKER d.o.o.
Darijo Šarić, Direktor